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Probleme? Wir finden die Lösung!

Professionelle Unterstützung bei Einstellung, Reparatur und Modifikation

Macht dein Instrument oder Equipment dir Kummer? Egal, ob du es bei uns gekauft, oder schon lange im Gebrauch hast – gelegentlich braucht es ein wenig Zuwendung, damit es tadellos funktioniert. Wir ölen, fetten, schrauben und justieren dein Instrument bis es seine Dienste wieder verrichtet, wie am ersten Tag. Egal ob es sich um ein Blasinstrument, eine Gitarre oder sogar ein Klavier handelt: wir kümmern uns um optimale Bespielbarkeit. Unsere Verkäuferinnen und Verkäufer sind vom Fach und wahre Spezialisten auf diesem Gebiet. Vieles können wir so selbst erledigen, manches sogar direkt an der Ladentheke. Und für alles andere haben wir starke Partner, die in ihren Fachwerkstätten beinahe alles, was nicht völlig zerstört ist, wieder in einen Zustand versetzen können, der den einwandfreien Spielspaß zurückbringt.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abwicklung von Reparaturen, Gewährleistungen und Garantiefällen

Komm mit deinem betroffenen Instrument oder Equipment einfach in die jeweilige Fachabteilung in Walldorf oder Frankfurt. Falls der Weg in die Filiale zu weit ist, ist natürlich auch die Einsendung deines Sorgenkindes möglich. Fülle dazu bitte unser Reparaturauftragsformular vollständig aus und schicke dieses gemeinsam mit dem defekten Artikel an die dort angegebene Adresse. Kontaktiere uns mit deinem Anliegen gerne vorab per E-Mail oder über unsere Hotline.

Tritt ein Defekt innerhalb der Gewährleistung bzw. Garantie auf, lege bitte eine Rechnungskopie bei oder bringe den Kaufbeleg mit in die Filiale.

Verwendetes Zubehör kann bei der Rekonstruktion eines Fehlers unter Umständen hilfreich sein. Wenn es dir möglich ist, lege es daher bitte bei.

Gerne reparieren, warten und pflegen wir Instrumente auch außerhalb der Gewährleistung/Garantie, selbst dann, wenn sie nicht bei session gekauft wurden. Hierfür erstellen dir unsere Service-Mitarbeiter*innen gerne einen Kostenvoranschlag.

Es gelten unsere Allgemeinen Reparaturbedingungen.

Service-Abteilung

E-Mail: service@session.de
Telefon: +49 6227 603 0

Für die Einsendung von Reparaturaufträgen

Reparaturauftragsformular herunterladen

Pimp my Player

Modifikation von Fender-Bässen

Du stehst auf Fender-Bässe, aber von der Stange ist dir zu gewöhnlich? Kein Problem! Marco verleiht deinem gebrauchten Precision- oder Jazz-Bass frischen „Bling“ oder veredelt dir einen taufrischen Tieftöner mit individuellen Modifikationen!

Mehr über Pimp my Player

Unsere Fachwerkstatt für Blasinstrumente in Walldorf

In Walldorf bieten wir dir einen umfassenden und kompetenten Service rund um deine Holz- und Blechblasinstrumente.

Service-Leistungen der Blasinstrumentenwerkstatt

  • Reparatur
  • Wartung
  • Feinjustierung
  • Modifikationen
  • Wertberatung
  • Fehleranalyse und -beseitigung
  • Bearbeitung von Garantiefällen
  • preisgünstige Kostenvoranschläge für ein verbindliches Angebot
  • fundierte fachmännische Beratung
  • Pflegetipps und Handhabungsempfehlungen
  • großes Angebot an Ersatzteilen und Zubehör
  • Leihgeräte und -instrumente
  • Finanzierungsangebote
  • 1 Jahr Garantie bei Generalüberholung von Blasinstrumenten

Kontakt und Öffnungszeiten zur Reparaturannahme

E-Mail: geblaesewerkstatt@session.de
Telefon: +49 6227 603 335

Montag – Freitag: 10:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr

 

Service, Reparatur und Restauration von elektrischen und akustischen Gitarren und Bässen in Frankfurt

Reparatur elektronischer Instrumente in Walldorf

Wendet euch für Inspektion, Wartung, Modifikationen und Reparaturen gern an unsere Experten der jeweiligen Abteilung. Wir können zwar nicht alles selbst vor Ort erledigen, aber wir arbeiten eng mit eigenständigen Werkstätten und Fachleuten in der Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus zusammen, die Reparaturen an elektrischem und elektronischem Equipment übernehmen, welche wir in unseren Fachabteilungen nicht umsetzen können.

Kontakt und Öffnungszeiten zur Reparaturannahme

E-Mail: service@session.de
Telefon: +49 6227 603 0

Montag – Freitag: 10:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr

Reparatur elektronischer Instrumente in Frankfurt

Die eigenständige Werkstatt Service für Musiker befindet sich in der Hanauer Landstraße 336, direkt am Parkplatz unserer Frankfurter Filiale und übernimmt die Reparatur von elektronischen Musikinstrumenten, Röhren- und Studiotechnik.

Kontakt und Öffnungszeiten zur Reparaturannahme

E-Mail: servicefuermusiker@mail.de
Telefon: +49 69 40807771

Montag: geschlossen
Dienstag – Samstag: 10:00 – 17:30 Uhr

Piano Centrum Frankfurt: Klavier- und Flügel-Service

Unsere Klavierbaumeister und gelernten Klavierbauer beraten Sie gerne fachgerecht und individuell. Als Meisterbetrieb und Fachhändler bieten wir Ihnen selbstverständlich den kompletten Service für Ihr Instrument aus einer Hand sowie eines der größten Sortimente an Yamaha, Kawai, Sauter und anderen namhaften Herstellern in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

  • Stimmungen
  • Wartungsarbeiten
  • Intonation
  • Stummschaltung mit Einbau eines Silent-Systems
  • Reparaturen
  • Montage von Rollen und Rollenböcken
  • Musikschulservice

Kontakt und Öffnungszeiten

E-Mail: piano-centrum-frankfurt@session.de
Telefon: +49 69 297029 600

Montag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 15:30 Uhr

Abteilung
Customer Service
Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen sind für dich da:
Abteilung
Fragen?
Wir haben das Know-How!

Große Auswahl
Vom Pick zum Amp, vom Stick zum Kit: wir sind dein One-Stop-Shop für alles, was du brauchst!

Trusted Shops Trustmark
★★★★★
"Guter Laden, respektvolle und nette Mitarbeiter, parkplatz- und klimafreundliche regionale A..."
von Pa D. vom 04.10.2022

Unser Service im Überblick

 

Allgemeine Reparaturbedingungen

Stand: Oktober 2016

§ 1    Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltslos ausführen.

1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

§ 2    Angebot, Vertragsabschluss und Angebotsunterlagen

2.1 Der Auftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3 Sollte sich bei Ausführung der Reparatur ergeben, dass die Ausführung geringfügiger zusätzlicher Arbeiten sinnvoll ist, insbesondere wenn nur so die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes erreicht werden kann, sind wir zu deren Ausführung auf Rechnung des Auftraggebers berechtigt.

§ 3    Ausführung von Reparaturen im Gewährleistungs- oder Garantiefall

3.1 Übergibt der Auftraggeber uns ein bei uns gekauftes Gerät unter Berufung auf einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch, so sind wir zur Prüfung berechtigt, ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch gegeben sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, gelten die Bestimmungen über die Gewährleistung oder die Garantie aus unseren Allgemeinen Lieferbedingungen. Liegen die Voraussetzungen für eine Gewährleistung oder Garantie nach unserer Prüfung nicht vor, so teilen wir das dem Auftraggeber mit. Die Reparatur wird in diesem Fall nur dann ausgeführt, wenn der Auftraggeber einen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur erteilt.

3.2 Erteilt uns der Auftraggeber den Auftrag zur kostenpflichtigen Reparatur innerhalb von 10 Tagen nicht, ist er verpflichtet, das Gerät abzuholen. Insoweit gelten die Bestimmungen über die Abholung der Geräte nach Durchführung der Reparatur entsprechend.

§ 4    Abholung und Aufbewahrung von Reparaturgegenständen

4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstands kann nur gegen Vorlage des Reparaturauftrags erfolgen. An den Reparaturgegenständen haben wir ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB. Die Herausgabe des Reparaturgegenstands ist daher von der vollständigen Zahlung der Reparaturrechnung abhängig. Besteht ein solches Pfandrecht nicht, weil der Auftraggeber nicht Eigentümer des Reparaturgegenstands ist, besteht ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung unserer Reparaturrechnung.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist geht die Gefahr in Bezug auf die weitere Verwahrung des Gegenstands durch uns auf den Auftraggeber über. Außerdem sind wir berechtigt, die durch die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes entstehenden Kosten zu berechnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Monaten sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand im Wege des Pfandverkaufs zu verwerten.

§ 5    Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages vom Auftraggeber erteilt wird.

5.2 Die Vergütung ist nach Beendigung der Leistung und nach Rechnungserteilung sofort und ohne Skontoabzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Der Auftraggeber ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

§ 6    Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 7    Gewährleistung

7.1 Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

7.2 Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn der Mangel unerheblich ist.

7.3 Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abholung bzw. Zusendung sofern wir den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder den Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 8    Haftung

8.1 Wenn wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen haben, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die der Auftrag uns nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

8.2 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

8.3 Die Haftungsbeschränkung nach 8.1 und die Verkürzung der Verjährung nach 8.2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.4 Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von uns bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

§ 9    Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Erfüllung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10    Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

§ 11    Rechtswahl – Gerichtsstand

11.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.