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Reparaturen

Sollte dein Musikinstrument oder Equipment defekt sein, kannst du es direkt in einer unserer Filialen abgeben oder es einsenden. Falls du es einsendest, fülle bitte unser Reparaturauftragsformular vollständig aus und schicke dieses gemeinsam mit dem defekten Artikel an die dort angegebene Adresse.

 

Reparaturbedingungen

Tritt ein Defekt innerhalb der Gewährleistung bzw. 2-Jahre-session-Garantie auf, lege bitte eine Rechnungskopie bei oder bringe den Kaufbeleg mit in die Filiale. Bei Defekten kann verwendetes Zubehör unter Umständen bei der Rekonstruktion des Fehlers hilfreich sein. Deshalb bitten wir dich, dieses gegebenenfalls mitzubringen oder ebenfalls einzusenden. Es gelten unsere Allgemeinen Reparaturbedingungen. Falls du Fragen hast, wende dich an unsere Service-Mitarbeiter:

 

Service-Abteilung (Garantie oder Gewährleistung)

Gerne reparieren, warten und pflegen wir auch Blasinstrumente außerhalb der Gewährleistung bzw. 3-Jahre-session-Garantie und solche, die nicht bei session gekauft wurden. Hierfür erstellt dir unsere Blasinstrumentenwerkstatt gerne einen günstigen Kostenvoranschlag (Siehe unten). Für alle anderen Reparatur- und Wartungsarbeiten empfehlen wir die eigenständigen Werkstätten an unseren Filialen und den Klavierbauer Weschenfelder.

E-Mail: service(at)session.de
Telefon: +49 (0)6227 603 0

 

„Service für Musiker” in Walldorf

Wir arbeiten mit eigenständigen Werkstätten und Fachleuten in der Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus zusammen, die Reparaturen an elektrischem und elektronischem Equipment sowie Saiteninstrumenten übernehmen, welche wir in unseren Fachabteilungen nicht umsetzen können. Wendet euch daher für Inspektion, Wartung, Modifikationen und Reparaturen gern an unsere Experten der jeweiligen Abteilung.

 

„Service für Musiker” in Frankfurt

Die eigenständige Werkstatt „Service für Musiker” befindet sich in der Hanauer Landstraße 336 direkt am Parkplatz unserer Frankfurter Filiale und übernimmt die Reparatur von Musikinstrumenten, Röhren- und Studiotechnik.

Kontakt und Öffnungszeiten zur Reparaturannahme in Frankfurt

E-Mail: servicefuermusiker(at)mail.de
Telefon: +49 69 40807771

Montag: geschlossen
Dienstag – Samstag: 10:00 – 17:30 Uhr

 

Unsere Fachwerkstatt für Blasinstrumente in Walldorf

In Walldorf bieten wir dir einen umfassenden und kompetenten Service rund um deine Holz- und Blechblasinstrumente.

Service-Leistungen der Blasinstrumentenwerkstatt

  • Reparatur
  • Wartung
  • Feinjustierung
  • Modifikationen
  • Wertberatung
  • Fehleranalyse und -beseitigung
  • Bearbeitung von Garantiefällen
  • preisgünstige Kostenvoranschläge für ein verbindliches Angebot
  • fundierte fachmännische Beratung
  • Pflegetipps und Handhabungsempfehlungen
  • großes Angebot an Ersatzteilen und Zubehör
  • Leihgeräte und -instrumente
  • Finanzierungsangebote
  • 1 Jahr Garantie bei Generalüberholung von Blasinstrumenten

 

Kontakt und Öffnungszeiten zur Reparaturannahme der Fachwerkstatt Blasinstrumente

E-Mail: geblaesewerkstatt(at)session.de
Telefon: +49 (0)6227 603 10220

Montag - Freitag: 10:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr

 

Gitarrenbauer für Service, Reparatur und Restauration

Gitarrenbauer David Hohmann ist für Service, Reparatur und Restauration von Zupf­instrumenten für euch da und nimmt sich allen kleineren und größeren Blessuren eurer Gitarren, Bässe, Banjos, Mandolinen oder sonst wie zu zupfenden Instrumenten an. Er ist in Frankfurt jeden Freitag von 10:00 bis 17:30 Uhr und in Walldorf jeden Montag von 10:00 bis 17:30 Uhr vor Ort. Bei größeren Projekten empfiehlt sich ggf. vor Ort einen Beratungstermin zu vereinbaren.

David repariert alles, was reparabel ist! Unter Anderem erledigt er:

  • Neubundierungen
  • Deckenrisse
  • Kopf- und Halsbrüche
  • Einstellung von Saitenlage und Intonation
  • Einbau von Tonabnehmern in Akustik- und E-Gitarren

Und vieles mehr!

Kontakt zur Terminvereinbarung

Telefon: +49 (0)172 9090417

 

Piano Centrum Frankfurt, Klavier- und Flügelservice

Unsere Klavierbaumeister und gelernten Klavierbauer beraten Sie gerne fachgerecht und individuell. Als Meisterbetrieb und Fachhändler bieten wir Ihnen selbstverständlich den kompletten Service für Ihr Instrument aus einer Hand sowie eines der größten Sortimente an Yamaha, Kawai, Sauter und anderen namhaften Herstellern in Deutschland. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

  • Stimmungen
  • Wartungsarbeiten
  • Intonation
  • Stummschaltung mit Einbau eines Silent-Systems
  • Reparaturen
  • Montage von Rollen und Rollenböcken
  • Musikschulservice

 

Kontakt und Öffnungszeiten Piano Centrum Frankfurt

E-Mail: piano-centrum-frankfurt@session.de
Telefon: +49 (0)69 297029 50137

Montag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 15:30 Uhr

 

 

Allgemeine Reparaturbedingungen

Stand: Oktober 2016

§ 1    Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltslos ausführen.

1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

§ 2    Angebot, Vertragsabschluss und Angebotsunterlagen

2.1 Der Auftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3 Sollte sich bei Ausführung der Reparatur ergeben, dass die Ausführung geringfügiger zusätzlicher Arbeiten sinnvoll ist, insbesondere wenn nur so die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes erreicht werden kann, sind wir zu deren Ausführung auf Rechnung des Auftraggebers berechtigt.

§ 3    Ausführung von Reparaturen im Gewährleistungs- oder Garantiefall

3.1 Übergibt der Auftraggeber uns ein bei uns gekauftes Gerät unter Berufung auf einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch, so sind wir zur Prüfung berechtigt, ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch gegeben sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, gelten die Bestimmungen über die Gewährleistung oder die Garantie aus unseren Allgemeinen Lieferbedingungen. Liegen die Voraussetzungen für eine Gewährleistung oder Garantie nach unserer Prüfung nicht vor, so teilen wir das dem Auftraggeber mit. Die Reparatur wird in diesem Fall nur dann ausgeführt, wenn der Auftraggeber einen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur erteilt.

3.2 Erteilt uns der Auftraggeber den Auftrag zur kostenpflichtigen Reparatur innerhalb von 10 Tagen nicht, ist er verpflichtet, das Gerät abzuholen. Insoweit gelten die Bestimmungen über die Abholung der Geräte nach Durchführung der Reparatur entsprechend.

§ 4    Abholung und Aufbewahrung von Reparaturgegenständen

4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstands kann nur gegen Vorlage des Reparaturauftrags erfolgen. An den Reparaturgegenständen haben wir ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB. Die Herausgabe des Reparaturgegenstands ist daher von der vollständigen Zahlung der Reparaturrechnung abhängig. Besteht ein solches Pfandrecht nicht, weil der Auftraggeber nicht Eigentümer des Reparaturgegenstands ist, besteht ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung unserer Reparaturrechnung.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist geht die Gefahr in Bezug auf die weitere Verwahrung des Gegenstands durch uns auf den Auftraggeber über. Außerdem sind wir berechtigt, die durch die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes entstehenden Kosten zu berechnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Monaten sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand im Wege des Pfandverkaufs zu verwerten.

§ 5    Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages vom Auftraggeber erteilt wird.

5.2 Die Vergütung ist nach Beendigung der Leistung und nach Rechnungserteilung sofort und ohne Skontoabzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Der Auftraggeber ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

§ 6    Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 7    Gewährleistung

7.1 Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

7.2 Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn der Mangel unerheblich ist.

7.3 Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abholung bzw. Zusendung sofern wir den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder den Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 8    Haftung

8.1 Wenn wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen haben, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die der Auftrag uns nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

8.2 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

8.3 Die Haftungsbeschränkung nach 8.1 und die Verkürzung der Verjährung nach 8.2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.4 Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von uns bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

§ 9    Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Erfüllung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10    Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

§ 11    Rechtswahl - Gerichtsstand

11.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.